Fördermöglichkeiten für Websites und Onlineshops

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über Voraussetzungen, Konditionen und die Antragstellung für die Förderung Ihrer Website oder Ihres Onlineshops mittels des öffentlichen Förderprogramms „Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027“ der Sächsischen Aufbaubank.

Grafische Darstellung von Sachsen in Binärcode als Symbol für die Förderung der Digitalisierung in Sachsen.

Förderung der Digitalisierung in Sachsen

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Lea

Januar 26, 2026

Der digitale Auftritt ist heute ein zentraler Faktor für Sichtbarkeit, Wahrnehmung und die Gewinnung neuer Kunden in Sachsen. Website und Onlineshop sind dabei häufig der erste Kontaktpunkt und prägen den Eindruck eines Unternehmens professionell und nachhaltig. Gleichzeitig erfordern moderne Weblösungen eine strategisch durchdachte Konzeption und technische Umsetzung und sind mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.

Inhaltsverzeichnis

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle wesentlichen Schritte auf dem Weg zu einer professionellen digitalen Lösung, von der Planung und Konzeption über die Vorbereitung bis hin zur technischen Umsetzung von Website, Onlineshop oder digitalen Plattformen. Ebenfalls berücksichtigt werden die Anschaffung der erforderlichen Software und Hardware sowie die Einführung der Lösung inklusive Schulung der Mitarbeitenden, um eine sichere und effiziente Nutzung im Arbeitsalltag zu gewährleisten.

Nicht förderfähig sind hingegen rein standardisierte Lösungen, wie etwa Shop-Templates ohne individuelle Anpassungen sowie klassische Online-Marketing-Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Suchmaschinenoptimierung, Content Marketing, E-Mail-Marketing oder Newsletter-Kampagnen.



Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, sofern sich der Unternehmenssitz oder die zu fördernde Betriebsstätte im Freistaat Sachsen befindet. Voraussetzung ist, dass das Digitalisierungsprojekt eindeutig dem Unternehmen zugeordnet werden kann und in Sachsen umgesetzt wird.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur sowie der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.



Welche Konditionen bietet der Digitalisierungszuschuss?

Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse und orientiert sich an der Unternehmensgröße und der Art des Digitalisierungsprojekts. Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 5.000 Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben. Abhängig von Projektart und Größe des Unternehmens können bis zu 60 Prozent der Kosten gefördert werden. Die Grenze der direkt zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 100.000 Euro.

Zusätzlich können indirekte Kosten iHv. 7% berücksichtigt werden. Unternehmen, die während der Projektlaufzeit tarifgebunden sind oder tarifgleiche Vergütungen zahlen, profitieren von einem erhöhten Fördersatz.



Wie kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

Die Antragstellung erfolgt digital über das entsprechende Förderportal. Der Antrag wird dort rechtsverbindlich unterzeichnet, hochgeladen und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung des Antragseingangs per E-Mail durch die Sächsische Aufbaubank.

Wichtig ist, dass mit der Umsetzung des Vorhabens erst nach Eingang dieser Bestätigung begonnen werden darf. Ein vorzeitiger Projektstart führt zum Ausschluss von der Förderung. Als Vorhabensbeginn gilt bereits jede Handlung, die die Umsetzungsabsicht erkennen lässt, etwa der Abschluss von Verträgen oder die Leistung von Anzahlungen. Der Durchführungszeitraum ist auf maximal zwölf Monate begrenzt.

Um eine reibungslose Antragstellung und eine erfolgreiche Bewilligung zu unterstützen, empfiehlt sich die Begleitung durch erfahrene Fachstellen. Auf Wunsch stellen wir gern den Kontakt zu einer spezialisierten Förderstelle her und unterstützen bei der weiteren Abstimmung.



Fazit

Förderprogramme wie der „Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027“ bieten Unternehmen in Sachsen die Möglichkeit, Websites und Onlineshops gezielt weiterzuentwickeln, ohne die vollständigen Investitionskosten allein tragen zu müssen. Eine frühzeitige Planung, die Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen und eine sorgfältige Antragstellung schaffen dabei die Grundlage für eine erfolgreiche Förderung. So lassen sich digitale Projekte nachhaltig umsetzen und langfristig die Sichtbarkeit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Umfeld stärken.

Quellen

Quelle: Sächsische Aufbaubank (SAB) – Förderprogramm „Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027“, eigene Darstellung, Stand: Januar 2026.

Disclaimer

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche oder förderrechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der Sächsischen Aufbaubank (SAB).